Gehör, Verständnis und leitliniengerechte Therapie
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Ich habe den Anspruch an mich selbst, gute, leitliniengerechte Medizin zu praktizieren. Dies ist nur möglich, wenn man sich dafür Zeit nimmt. Symptome einer Erkrankung müssen gehört werden, mögliche Ursachen und Differenzialdiagnosen bedacht und notwendige Diagnostik durchgeführt werden. Erst dann ist eine adäquate, leitliniengerechte Therapie und Beratung möglich.
Um meinen Patienten diese notwendige Zeit zu schenken, habe ich die Organsisation meiner Arztpraxis zuverlässiger und einfacher Technik (Computer, IT, KI) überlassen. Dazu gehören:
- Terminvereinbarung: online selbstständig und sicher
- Rezeptbestellung: online per E-Mail oder per Brief mit frankiertem und adressiertem Rückumschlag
Häufig gestellte Fragen:
Wie bekomme ich ein Medikamentenrezept?
In der Regel als E-Rezept. Wenn Sie im laufenden Quartal bei mir waren, habe ich Ihre Gesundheitskarte aktiviert und kann, wenn nötig, ein Wiederholungsrezept „auf die Karte setzen“. Sie bekommen dann Ihr Medikament in der Apotheke Ihrer Wahl, indem Sie die Karte vorlegen.
Wie bekomme ich ein Rezept für Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie?
Sie schicken mir einen Brief mit der Bitte um ein Folgerezept für Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie. Wichtig ist ein Hinweis, ob ein KG- oder KG-ZNS-Rezept von Ihrer Physiotherapiepraxis akzeptiert wird. Legen Sie einen frankierten Rückumschlag bei, und ich sende Ihnen das Rezept per Post zu. Alternativ können Sie das Rezept bei Ihrem nächsten regulären Termin in der Praxis abholen.
Warum bekommt meine Bekannte Krankengymnastik und ich nicht?
Die KVSH hat einen Heilmittelkatalog, in dem alle Diagnosen und dazugehörigen Therapien geregelt sind. Nur diese Therapien werden verschrieben. Wenn Ihre Diagnose im Katalog keine Therapie vorsieht, kann ich diese auch nicht verschreiben. Verschreibe ich eine Therapie ohne entsprechende Indikation, riskiere ich als Arzt einen Regress. Das bedeutet, dass ich Jahre später das ausgegebene Geld für die verschriebene Therapie an die KVSH zurückzahlen muss.
Können Sie mich zeitnah „reinschieben“?
Nein, das ist nicht möglich. Wenn der Praxisplan voll ist, lässt sich kein Termin dazwischenschieben. Wenn ich jemanden dazwischenschiebe, habe ich für die Patienten davor und danach – und auch für Sie – wenig Zeit. So riskiere ich, drei Menschen unglücklich zu machen.