Fahreignung
Verschiedene Krankheitsbilder, u. a. Epilepsie, Schlaganfall, Multiple Sklerose, Parkinsonerkrankung, plötzliche Bewusstseinsverluste, können zu bleibenden Einschränkungen führen.
Diese haben häufig einen negativen Einfluss auf die Fahrtauglichkeit. Es fehlen plötzlich die vom Gesetzgeber geforderten gesundheitlichen Voraussetzungen zum Führen eines Kraftfahrzeuges im StVo-Bereich. Dabei kommt es häufig vor, dass Menschen mit einem "Fahrverbot" (genau genommen eine Aufklärung über fehlende Fahreignung aus gesundheitlichen Gründen) für bestimmte oder sogar unbestimmte Zeit aus dem Krankenhaus entlassen werden.
Dieses "Fahrverbot" wird mündlich ausgesprochen und ist in der Gesundheitsakte dokumentiert. Dabei spielt es keine Rolle, ob die betroffene Person einen Führerschein besitzt oder nicht. Das Führen eines KFZ im StVO ist fortan untersagt.
Einem solchen "Fahrverbot" kann und darf mit einem unabhängigen verkehrsmedizinischen Gutachten entgegenwirkt werden. Wenn Sie ein Fahrverbot aus medizinischen Gründen auferlegt bekommen haben und privat und beruflich darunter leiden, lassen Sie sich beraten!
Häufig machen sich Angehörige von betroffenen Personen ernsthafte Sorgen, ob eine Fahreignung besteht? Ist ein sicheres Fahren mit der vorliegenden Erkrankung noch vereinbar? Hier kann eine fachärztliche gutachterliche Stellungnahme Klarheit schaffen.
Bitte beachten Sie, dass ein verkehrsmedizinisches Gutachten keine Leistung der Krankenkassen ist und daher vom Patienten selbst bezahlt werden muss.